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Auf dieser Seite erfahren Sie Neues und Informatives rund um die Bau- und Wohnungswirtschaft.

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17.04.2007 Tiefensee: «Durch Gebäudesanierung bis 2020 rund 40 Milliarden Euro Heizkosten sparen»

«Hausbesitzer und Mieter in Deutschland können bis zum Jahr 2020 rund 40 Milliarden Euro Heizkosten einsparen - wenn sie die Möglichkeiten der Gebäudesanierung ausnutzen», sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee bei der ersten Jahresbilanz des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in Berlin. Für den Herbst kündigte Tiefensee einen jährlichen CO2-Energiereport an. Durch Gebäude entstehen rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Im Jahr 2006 wurden 265.000 Wohnungen und Eigenheime saniert. Für gedämmte Wände und Dächer, dichte Fenster und neue Heizungsanlagen konnten gemeinsam mit der KfW-Förderbank 1,5 Milliarden Euro für die Verbilligung von Krediten und für Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt werden. Damit konnten Kredite von 9,4 Milliarden Euro zugesagt und insgesamt Investitionen in Höhe von elf Milliarden Euro ausgelöst werden. «Insgesamt konnten so rund 900.000 Tonnen Kohlendioxid-Ausstoß vermieden werden. Die Gebäudesanierung ist gut fürs Klima und für die Wirtschaft», so Tiefensee.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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17.04.2007 Kündigungssperrfristverordnung NRW aufgehoben

Zum Jahresanfang hob die Landesregierung NRW die so genannte Kündigungssperrfristverordnung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf. Die Vorgängerregierung hatte für Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt seinerzeit verfügt, dass nach Wohnungs-Umwandlungen die Mieter einen speziellen Kündigungsschutz bis maximal acht Jahre hatten. Dieser Schutz wurde nun auf drei Jahren zurückgefahren und ist seit Jahresanfang gültig. Damit entspricht die Regelung der Maßgabe wie sie bundeseinheitlich üblich ist. Dies teilte das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW auf Anfrage mit.

Quelle: www.ivd-west.net
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17.04.2007 Zweckentfremdungsverbot abgeschafft

Seit Jahresanfang ist das Zweckentfremdung von Wohnungen im freien Wohnungsmarkt außer Kraft. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordhrein-Westfalen hat bekannt gegeben, dass die Geltungsdauer einer entsprechenden Landesverordnung nicht weiter verlängert wird.
Das Zweckentfremdungsverbot regelte bis dahin, dass Miet- und Genossenschaftswohnungen dauerhaft nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meistens mit Auflagen versehen war es möglich, dass Eigentümer, die ihre Mietwohnungen abreißen oder beispielsweise als Gewerberaum oder Lagerfläche nutzen wollten, hierzu eine Ausnahmegenehmigung des Wohnungsamtes erhielten. Mit der zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderung entfällt damit künftig die wohnungsrechtliche Prüfung durch die Stadt. Dies gilt jedoch nicht für öffentlich geförderte Wohnungen: diese unterliegen weiterhin dem grundsätzlichen Umwandlungsverbot. Unberührt von der Aufhebung des Zweckentfremdungsverbots für die frei finanzierten Wohnungen bleiben zudem auch die Vorschriften des Baurechts. Das heißt, wenn bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen an Wohnungen vorgenommen werden, müssen Eigentümer dies in aller Regel nach wie vor dem Bauaufsichtsamt anzeigen beziehungsweise genehmigen lassen.

Quelle: www.ivd-west.net
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17.04.2007 WEG-Novelle im Bundesgesetzblatt

Im BGBGBl I Nr. 11 vom 30. März 2007 ist das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze veröffentlicht worden. Damit steht auch der Termin für das Inkrafttreten der WEG-Novelle fest. Das neue WEG gilt ab 1. Juli 2007. Im Portal des Bundesgesetzblattes kann der neue Gesetzestext, so wie dieser im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, eingesehen werden. Dipl. Betriebswirt Volker Bielfeld schreibt im «Sonderheft Immobilienrecht» des IVD zu den Änderungen im WEG einen Aufsatz, der alle wesentlichen Änderungen umfasst. Ein sehr ausführlicher Beitrag wird auch im «Jahrbuch Immobilien 2007» erscheinen, das Anfang April veröffentlicht wird. Um schon heute den Gesetzestext einzusehen, nutzen Sie den u.s. Link.

Quelle: www.ivd.net
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02.04.2006 Austausch alter Heizkessel

Der Gesetzgeber schreibt in der Energie-Einsparverordnung (EnEv) vor, dass alte Heizkessel, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen wurden, bis spätestens Ende dieses Jahres ausgebaut werden müssen.

Eine Sonderregelung gilt für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: deren Heizkessel können weiter betrieben werden, um eine unzumutbare Belastung der Eigentümer zu vermeiden. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Eigentümer wechselt: Dann muss der veraltete Heizkessel innerhalb von zwei Jahren vom neuen Eigentümer ausgetauscht werden.

Quelle: www.ivd.net
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Headline Werteweisheiten

«Grundstückswertermittlung ist die Kunst, in einem durch Rechtsvorschriften geregelten Verfahren und auf Grund eigener Erfahrungen sowie fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Kenntnisse den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Man versucht, wohlbegründet und für den Adressaten auch nachvollziehbar, einen Blick in die nicht gegebene Realität zu werfen, indem man einen Preis prognostiziert ohne genau zu wissen, ob der Markt diesen auch annehmen würde.»

Dr. Goetz Sommer, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie Fachhochschullehrer für öffentliche Betriebswirtschaftslehre

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